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   BGH, 01.08.2002 - 3 StR 122/02   

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https://dejure.org/2002,602
BGH, 01.08.2002 - 3 StR 122/02 (https://dejure.org/2002,602)
BGH, Entscheidung vom 01.08.2002 - 3 StR 122/02 (https://dejure.org/2002,602)
BGH, Entscheidung vom 01. August 2002 - 3 StR 122/02 (https://dejure.org/2002,602)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 34 StPO; § 100 a StPO; § 100 b StPO; § 337 StPO
    Begründung des ermittlungsrichterlichen Beschlusses, durch den die Überwachung der Telekommunikation angeordnet oder bestätigt wird (Darstellung der Verdachts- und Beweislage; Ausmaß der Prüfungspflicht; Rekonstruktion und Verwertbarkeit; Beziehung der Akten; ...

  • lexetius.com

    StPO §§ 34, 100 a, 100 b

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • JurPC

    StPO §§ 34, 100 a, 100 b
    Überwachung der Telekommunikation

  • Wolters Kluwer

    Ermittlungsrichterlicher Beschluss zur Überwachung der Telekommunikation - Darstellung der Verdachtslage und Beweislage - Bezugnahme auf Aktenteile - Beiziehung von Akten - Prüfung der Rechtmäßigkeit von Überwachungsmaßnahmen

  • Judicialis

    StPO § 34; ; StPO § 100 a; ; StPO § 100 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 34 100a 100b
    Umfang der Begründung eines Beschlusses über die Telefonüberwachung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Überwachung der Telekommunikation

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafprozessrecht, Verwertung von Erkenntnissen einer Telefonüberwachung bei Begründungsmängeln des Anordnungsbeschlusses

Papierfundstellen

  • BGHSt 47, 362
  • NJW 2003, 368
  • NStZ 2003, 215
  • StV 2003, 2
  • StV 2003, 208 (Ls.)
  • MMR 2003, 586
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.02.1995 - 4 StR 729/94

    Überprüfbarkeit der Entscheidung des Ermittlungsrichters oder Staatsanwalts zur

    Auszug aus BGH, 01.08.2002 - 3 StR 122/02
    Fehlt es jedoch an einer ausreichenden Begründung oder wird die Rechtmäßigkeit der Maßnahme konkret in Zweifel gezogen, hat der erkennende Richter die Verdachts- und Beweislage, die im Zeitpunkt der Anordnung gegeben war, anhand der Akten zu rekonstruieren und auf dieser Grundlage die Verwertbarkeit zu untersuchen (im Anschluss an BGHSt 41, 30).

    So hat es die Unverwertbarkeit zur Folge, wenn der Verdacht einer Katalogtat des § 100 a Satz 1 StPO von vornherein nicht bestand (vgl. BGHSt 31, 304, 308 f.; 32, 68, 70; 41, 30, 31).

    Allein unter diesem Blickwinkel hat im weiteren Verfahren sowohl das erkennende wie das Rechtsmittelgericht die Rechtmäßigkeit der Maßnahme zu beurteilen (BGHSt 41, 30, 33 f.).

    Für den erkennenden Richter gilt: Er hat die Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus der Überwachung von Telekommunikation nach obigen Maßstäben stets von Amts wegen zu prüfen, d. h. insbesondere auch zu untersuchen, ob die dem Ermittlungsrichter unterbreitete Verdachts- und Beweislage die Anordnung der Maßnahme vertretbar erscheinen ließ (BGHSt 41, 30, 34).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BGH, 01.08.2002 - 3 StR 122/02
    Aus diesem Grunde hält es der Senat für erforderlich, daß der - gemäß § 34 StPO zu begründende - ermittlungsrichterliche Beschluß, der die Überwachung der Telekommunikation anordnet (§ 100 b Abs. 1 Satz 1 StPO) oder bestätigt (§ 100 b Abs. 1 Satz 3 StPO), zumindest eine knappe Darlegung der den Tatverdacht begründenden Tatsachen und der Beweislage enthält, um die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme zu ermöglichen (Schäfer in LR 24. Aufl. § 100 b Rdn. 5; vgl. BGHSt 42, 103, 104 f. = NStZ 1997, 249 zu §§ 110 a, 110 b StPO; BVerfG NJW 2001, 1121, 1124 zu § 105 Abs. 1 StPO).
  • BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94

    Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann

    Auszug aus BGH, 01.08.2002 - 3 StR 122/02
    Die Beschlüsse vom 13. Januar 1999 nebst Begründung werden vollständig mitgeteilt (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Telefonüberwachung 1), ebenso die von den Angeklagten gegen die Verwertung der aufgezeichneten Telefonate erhobenen Widersprüche sowie der diese Widersprüche zurückweisende Beschluß der Strafkammer.
  • BGH, 17.03.1983 - 4 StR 640/82

    Unbefugte Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes durch die Polizei -

    Auszug aus BGH, 01.08.2002 - 3 StR 122/02
    So hat es die Unverwertbarkeit zur Folge, wenn der Verdacht einer Katalogtat des § 100 a Satz 1 StPO von vornherein nicht bestand (vgl. BGHSt 31, 304, 308 f.; 32, 68, 70; 41, 30, 31).
  • BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83

    Verwertung der Ergebnisse einer unzulässigen Telefonüberwachung; Verlesung einer

    Auszug aus BGH, 01.08.2002 - 3 StR 122/02
    So hat es die Unverwertbarkeit zur Folge, wenn der Verdacht einer Katalogtat des § 100 a Satz 1 StPO von vornherein nicht bestand (vgl. BGHSt 31, 304, 308 f.; 32, 68, 70; 41, 30, 31).
  • BGH, 22.02.1995 - 3 StR 552/94

    Einsatz von Vertrauenspersonen bei der Bekämpfung der

    Auszug aus BGH, 01.08.2002 - 3 StR 122/02
    Hieran ist trotz teilweise kritischer Stimmen im Schrifttum festzuhalten (s. etwa Bernsmann NStZ 1995, 512; Störmer StV 1995, 653).
  • BGH, 23.03.1996 - 1 StR 685/95

    Inhaltliche Anforderungen an die Begründung einer Zustimmung zum Einsatz eines

    Auszug aus BGH, 01.08.2002 - 3 StR 122/02
    Aus diesem Grunde hält es der Senat für erforderlich, daß der - gemäß § 34 StPO zu begründende - ermittlungsrichterliche Beschluß, der die Überwachung der Telekommunikation anordnet (§ 100 b Abs. 1 Satz 1 StPO) oder bestätigt (§ 100 b Abs. 1 Satz 3 StPO), zumindest eine knappe Darlegung der den Tatverdacht begründenden Tatsachen und der Beweislage enthält, um die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme zu ermöglichen (Schäfer in LR 24. Aufl. § 100 b Rdn. 5; vgl. BGHSt 42, 103, 104 f. = NStZ 1997, 249 zu §§ 110 a, 110 b StPO; BVerfG NJW 2001, 1121, 1124 zu § 105 Abs. 1 StPO).
  • BGH, 09.05.1985 - 1 StR 63/85

    Entscheidung des Vorsitzenden über Unterbrechung der Hauptverhandlung für mehr

    Auszug aus BGH, 01.08.2002 - 3 StR 122/02
    Fehlt eine derartige Begründung, führt dies für sich nicht zur Unverwertbarkeit der aus der Überwachungsmaßnahme gewonnenen Beweise (vgl. BGHSt 33, 217, 223).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Verwertungsverbote hat der Bundesgerichtshof insbesondere bei grober Verkennung oder bewusster Missachtung der Rechtslage angenommen (vgl. BGHSt 31, 304 ; 34, 39 ; 35, 32 ; 36, 396 ; 41, 30 ; 47, 362 ; 48, 240 ; 51, 1 ; 51, 285 ; BGH, Beschluss vom 30. August 2011 - 3 StR 210/11 -, juris, Rn. 10 ff.).

    Im Revisionsverfahren bedarf es zur Geltendmachung eines Verwertungsverbots der Erhebung einer Verfahrensrüge (vgl. BGHSt 37, 245 ; 47, 362 ; 48, 240 ; 52, 38 ; 52, 110 ).

  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Im Übrigen würde in solchen Fällen auch die Auffassung, die ein Verwertungsverbot von einer Güterabwägung abhängig macht, regelmäßig zu dem Ergebnis einer Unverwertbarkeit der Daten gelangen (vgl. BGHSt 31, 304, 309; 41, 30; 47, 362).

    Das Oberlandesgericht hat das Vorliegen einer dringenden Gefahr auf die konkreten Einwände der Beschwerdeführer gegen die Rechtmäßigkeit der Maßnahme anhand einer eigenständigen Rekonstruktion des Ermittlungsstandes im Zeitpunkt der Anordnung (vgl. dazu BGHSt 47, 362, 367) geprüft und - wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend ausgeführt hat - im Beschluss vom 21. August 2007 mit plausibler und rechtlich nicht zu beanstandender Begründung bejaht.

  • LG Berlin, 01.07.2021 - 525 KLs 10/21

    Krypto-Telefon EncroChat - Überwachung von über 30.000 Personen:

    Das erkennende Gericht ist gleichwohl nicht daran gehindert, mit Blick auf ein solches Verbot von Amts wegen von der Erhebung bzw. Verwertung der Beweise abzusehen; es ist sogar - nicht anders als die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren - grundsätzlich verpflichtet, diese Frage von Amts wegen zu prüfen (BGH, Beschluss v. 1. August 2002 - 3 StR 122/02 -, juris Rn. 12; enger - Recht des Tatrichters zur Prüfung von Amts wegen, aber regelmäßig keine Pflicht - BGH, Beschluss vom 7. März 2006 - 1 StR 316/05 -, juris Rn. 8).

    Im Fall der Telekommunikationsüberwachung sind ein Verwertungsverbot auslösende übergeordnete wichtige Gründe anzunehmen, wenn wesentliche sachliche Voraussetzungen für die Anordnung der Überwachungsmaßnahme fehlen (BGH, Beschlüsse vom 7. März 2006 - 1 StR 316/05 -, juris Rn. 7 m.w.N.; vom 1. August 2002 - 3 StR 122/02 -, juris Rn. 10).

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